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Freitag, 13. Juli 2012

Verfassungsänderung nicht verfassungswidrig

Verfassungsänderung nicht verfassungswidrig:
Bangkok - Das Verfassungsgericht wies am Freitag die Petitionen gegen die Verfassungsänderung der Regierung zurück. Es wurde behauptet, dass die Verfassungsänderung verfassungswidrig sei und ein Versuch darstelle, das Land mit verfassungswidrigen Mitteln zu regieren und die konstitutionelle Monarchie zu stürzen.
Rothemden-Anhänger jubeln nach der Urteilsverkündung der Verfassungsrichter
Rothemden-Anhänger jubeln nach der Urteilsverkündung der Verfassungsrichter
Sieben Richter waren der Meinung, dass für diese Behauptung nicht genug Beweismittel vorliegen. Der neunte Richter hatte sich der Urteilsfindung entzogen. Das Gericht entschied außerdem, falls die Verfassung in allen ihren Kapiteln neu geschrieben werden sollte, muss es eine Volksabstimmung geben, da die Verfassung von 2007 ebenfalls durch ein Referendum gebilligt wurde. Alternativ könnten von ihr nur einige Kapitel geändert werden.
Die Atmosphäre in der Zentrale der oppositionellen Demokratischen Partei war nicht sehr lebhaft nachdem das Verfassungsgericht die Petitionen abgewiesen hatte
Die Atmosphäre in der Zentrale der oppositionellen Demokratischen Partei war nicht sehr lebhaft nachdem das Verfassungsgericht die Petitionen abgewiesen hatte
Die Entscheidung des Gerichts vom Freitag war, die Antwort auf die Petitionen von fünf Gruppen von Personen, die die Verfassungsänderung bzw. der Änderung des Paragraphen 291, zur Einrichtung einer Verfassungsgebenden Versammlung, als unrechtmäßig ansahen. Sie waren der Auffassung, dass dies gegen Paragraph 68 der Verfassung verstieße. Paragraph 68 verbietet eine Änderung der Verfassung wenn dadurch die Monarchie unter dem demokratischen System gestürzt werden soll.

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