Krankes Crewmitglied rechtfertigt Verspätung nicht:
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Ist ein Flug erheblich verspätet, weil ein Crewmitglied wegen Krankheit ausfällt, so gilt dies nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Passagiere haben daher Anspruch auf Entschädigung, wie das Landgericht Darmstadt entschieden hat.
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