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Mittwoch, 14. Dezember 2011

Vier Feiertage zu Neujahr

Vier Feiertage zu Neujahr: Das Regierungskabinett hat die Feiertagsregelung zu Neujahr festgelegt. Arbeitsfrei sind die vier Tage von Samstag, 31. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 3. Januar. Zumindest gilt diese Regelung für alle Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst.

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