Startseite

Mittwoch, 29. Februar 2012

Arbeitsgericht untersagt auch Vorfeldstreik

Arbeitsgericht untersagt auch Vorfeldstreik:
Gewerkschaft verzichtet auf Berufung
Die Vorfeldkontrolleure am Frankfurter Flughafen müssen ihren Streik sofort beenden. Das entschied das Frankfurter Arbeitsgericht am Mittag. Das Gericht erließ eine Einstweilige Verfügung. Die Gewerkschaft legte keine Berufung ein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen