Das Vorhaben der EU-Kommission, die derzeitigen Fluggastrechte zu überarbeiten, stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. Inbesondere die geplanten Änderungen bei Verspätungen werden abgelehnt.
Beanstandet wurde vor allem, dass künftig ein Ausgleichsanspruch für alle EU- und internationalen Flüge unter 3500 Kilometern Entfernung erst nach fünf Stunden Verspätung gelten soll.
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