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Dienstag, 3. Januar 2012

Neues Urteil: Staatsbürgerschaft auch mit mangelhaftem Deutsch

Neues Urteil: Staatsbürgerschaft auch mit mangelhaftem Deutsch: Auch bei mangelnden Deutschkenntnissen kann in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen, wie ein Verwaltungsgericht nun entschied. Im betreffenden Fall handelte es sich um eine türkische Analphabetin.

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